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Elternbeiträge

Gebührenordnung der kath. Kirchenstiftungen St. Stephanus, Adelsdorf 

für die kath. Kindertagesstätten in Adelsdorf und Aisch
(gültig ab 01. September 2025)

1 - 2 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  191,00 Euro
  • 2. Kind:  191,00 Euro
  • ab 3. Kind:  96,00 Euro

Über 2 - 3 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  215,00 Euro
  • 2. Kind:  215,00 Euro
  • ab 3. Kind:  108,00 Euro

Über 3 - 4 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  268,00 Euro
  • 2. Kind:  268,00 Euro
  • ab 3. Kind:  137,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind: 137,00 Euro
  • 2. Kind:  137,00 Euro
  • ab 3. Kind: 72,00 Euro

Über 4 - 5 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  357,00 Euro
  • 2. Kind:  357,00 Euro
  • ab 3. Kind:  179,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  179,00 Euro
  • 2. Kind:  179,00 Euro
  • ab 3. Kind:  90,00 Euro

Über 5 - 6 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  447,00 Euro
  • 2. Kind:  447,00 Euro
  • ab 3. Kind:  227,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  227,00 Euro
  • 2. Kind:  227,00 Euro
  • ab 3. Kind:  114,00 Euro

über 6 - 7 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  536,00 Euro
  • 2. Kind:  536,00 Euro
  • ab 3. Kind:  268,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  268,00 Euro
  • 2. Kind:  268,00 Euro
  • ab 3. Kind:  137,00 Euro

über 7 - 8 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  595,00 Euro
  • 2. Kind:  595,00 Euro
  • ab 3. Kind:  298,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  298,00 Euro
  • 2. Kind:  298,00 Euro
  • ab 3. Kind:  149,00 Euro

über 8 - 9 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  714,00 Euro
  • 2. Kind:  714,00 Euro
  • ab 3. Kind:  357,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  357,00 Euro
  • 2. Kind:  357,00 Euro
  • ab 3. Kind: 179,00 Euro

über 9 - 10 Stunden

Kinder von 0 bis 3 Jahren

  • 1. Kind:  833,00 Euro
  • 2. Kind:  833,00 Euro
  • ab 3. Kind:  417,00 Euro

Kinder ab 3 Jahren

  • 1. Kind:  417,00 Euro
  • 2. Kind:  417,00 Euro
  • ab 3. Kind:  209,00 Euro

Weitere Informationen

  • Die angegebenen Beiträge sind Monatsbeiträge und werden 12x jährlich eingezogen.
  • Die Beiträge verstehen sich zuzüglich 5,00 Euro Spielgeld pro Monat.
  • 2,00 Euro Getränkegeld pro Kind werden vom Träger übernommen
  • Für berechtigte Kinder verringern sich die Beiträge jeweils um den staatlichen Beitragszuschuss von 100,00 Euro pro Monat
  • Die Gebühren erhöhen sich bis auf Weiteres jedes Kindergartenjahr (01.09. eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeldgruppe S8a auf volle Eurobeträge gerundet.